Aktuelle Urteile

Für funktionierende IT ist der Bieter selbst verantwortlich

Was ist passiert?

Der öffentliche Auftraggeber schrieb Dienstleistungen im offenen Verfahren europaweit aus. Am Tag vor Ende der Angebotsfrist schlug der erste Versuch des Bieters und späteren Antragstellers fehl, sein Angebot auf die vom Auftraggeber verwendete elektronische Vergabeplattform hochzuladen. Andere Bieter konnten am selben Tag ihr Angebot erfolgreich hochladen.

Der Upload des Angebots dauerte mehrere Stunden bevor er abbrach, wobei der Bieter eine Internetverbindung mit 10 Mbit/s nutzte. Auch die erneuten Versuche schlugen fehl, wobei der Bieter sein Vorgehen nicht änderte und auch nicht auf (technische) Fehlersuche ging.

Der Auftraggeber hat in den Vergabeunterlagen darauf hingewiesen, dass aus technischen Gründen die Gesamtgröße des Angebots die Größe von 500 MB nicht überschreiten darf.

Erst nach Ablauf der Angebotsfrist lud der Bieter mittels mobiler, schnellerer Internetverbindung die Unterlagen erfolgreich hoch. Die eingereichten Angebotsunterlagen (nur PDFs) hatten eine Größe von rund 500 MB.

Der Auftraggeber schloss den Bieter nach Anhörung wegen eines nicht fristgerecht eingereichten Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV aus.

Hiergegen wendete sich der Bieter und stellte einen Nachprüfungsantrag.

Die Entscheidung

Nach Ansicht der VK Sachsen ist das verspätet eingegangene Angebot zu Recht ausgeschlossen worden.

Maßgebliche Vorschrift ist der § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Entscheidend war, ob der Bieter den nicht fristgerechten Eingang des Angebots vertreten muss. Die Formulierung „[…] es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten“, zeigt, dass jeder Beteiligte grundsätzlich für die Tatsachen seines eigenen Einflussbereiches beweispflichtig ist.

In dem Sachverhalt konnte der Bieter nicht nachweisen, dass die technischen Probleme außerhalb seines eigenen Verantwortungsbereiches lagen. Eine Fehlfunktion der Vergabeplattform konnte ausgeschlossen werden.

Der Bieter muss dafür sorgen, dass seine Hard- und Software korrekt installiert ist und aktuell gehalten wird. Ebenso hat der Bieter sicherzustellen, dass seine allgemeine Netzwerkumgebung und Internetverbindung leistungsfähig ist, um die erforderlichen Datenmenge zu transportieren und in erforderlichen Maß mit der Vergabeplattform zu kommunizieren.

Praxishinweis

Die Entscheidung zeigt deutlich, dass Bieter bei der elektronischen Angebotsabgabe grundlegende IT-Kenntnisse und -kapazitäten benötigen.

Bieter sollten insbesondere die Angebotsgröße bei fehlgeschlagenen Uploads kritisch betrachten, da beispielsweise PDFs problemlos technisch in ihrer Dateigröße verkleinert werden können und so das Hochladen erleichtern.

Nur dann, wenn der Fehler für das Scheitern der Angebotsabgabe der Vergabestelle zuzurechnen ist, führt die verspätete Angebotsabgabe dann nicht zum Ausschluss. Der Auftraggeber muss dies im Rahmen der Angebotswertung prüfen.

Weitere Informationen


Datum: 27.02.2020
Gericht: VK Sachsen
Aktenzeichen: 1/SVK/041-19
Typ: Beschluss
Wissen

Diese Urteile könnten Sie auch interessieren

16.12.2025 | Urteil

Neubau mehrerer Rettungswachen – Wann liegt ein Gesamtauftrag vor?

Wann müssen mehrere Rettungswachen europaweit ausgeschrieben werden? Erfahren Sie, wann ein Gesamtauftrag vorliegt und welche Rolle Planung und Standorte spielen.
Mehr erfahren
27.11.2025 | Urteil

Ein indikatives Angebot muss Mindestanforderungen einhalten!

Auch bei indikativen Angeboten gelten verbindliche Mindestanforderungen. Ein aktueller Beschluss zeigt, warum Bieter widersprüchliche Angaben unbedingt vermeiden müssen.
Mehr erfahren
24.10.2025 | Urteil

Fehlende Verpflichtungserklärungen und Konzernreferenzen – Zur Eignungsprüfung bei Bezugnahme auf konzernverbundene Unternehmen

Konzernreferenzen zählen nur mit Verpflichtungserklärung. Die VK Bund zeigt, warum Bieter bei der Eignungsprüfung keine formellen Fehler riskieren sollten.
Mehr erfahren
16.09.2025 | Urteil

Änderung von Vergabeunterlagen bei Referenzangaben im Teilnahmewettbewerb

Fehlerhafte Referenzangaben im Teilnahmewettbewerb können zum Ausschluss führen – selbst kleine Abweichungen haben laut aktueller Entscheidung strenge Folgen.
Mehr erfahren
18.08.2025 | Urteil

Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers – IT-Beschaffung an Schulen

Schulen dürfen gezielt interaktive Displays eines Herstellers ausschreiben, wenn objektive Gründe vorliegen. Was das für Bieter bedeutet, erfahren Sie hier auf Vergabe24.
Mehr erfahren
21.07.2025 | Urteil

Mehrdeutige Anforderungen an „abgeschlossene Geschäftsjahre” – Vergabeunterlagen müssen eindeutig sein

Ein Angebot darf bei unklarer Forderung nach „abgeschlossenen Geschäftsjahren“ nicht ausgeschlossen werden – Vergabekammer stärkt Bieterrechte bei Unsicherheiten.
Mehr erfahren
18.06.2025 | Urteil

EuGH: Kein Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bei zurechenbaren Ausschließungsrechten

Der EuGH schränkt Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb weiter ein: Ausschließlichkeitsrechte allein reichen nicht – Auftraggeber müssen Marktöffnung aktiv ermöglichen.
Mehr erfahren
11.06.2025 | Urteil

Zur Kombination von Referenzleistungen

Referenz zu klein? Gericht kippt Zuschlag bei öffentlicher Vergabe – warum ein Einzelauftrag über 10.000 Stück entscheidend war und was Bieter jetzt beachten müssen.
Mehr erfahren
21.05.2025 | Urteil

Dokumentationsmangel nicht per se wettbewerbswidrig

Ein Dokumentationsmangel führt nicht automatisch zur Rechtswidrigkeit eines Vergabeverfahrens. Der Mangel muss sich auf die Chancen des Bieters im Wettbewerb nachteilig ausgewirkt haben.
Mehr erfahren
22.04.2025 | Urteil

Zur wirksamen Aufhebung von Vergabeverfahren

Eignungskriterien fehlen, Ausschreibung aufgehoben – was nun? Alles zur aktuellen Entscheidung und rechtlichen Einordnung jetzt im Überblick.
Mehr erfahren
Zum Wissensbereich