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Vergaberecht, aktuelle Urteile

Verschlüsselung ist Pflicht

Auch bei Abgabe von Teilnahmeanträgen gilt: Verschlüsselung ist Pflicht. Daher müssen Bieter den vorgeschriebenen Weg beachten.

Bei einer europaweiten Ausschreibung wurde der Neubau eines Schulzentrums im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Die Teilnahmeanträge durften nur über einen vorgeschriebenen Kanal abgegeben werden. Ein Unternehmen nutze jedoch einen anderen Weg zur Abgabe des Teilnahmeantrags: ein einfaches Kommunikationsformular. Das Problem dabei: Bei der Übertragung fand keine Verschlüsselung statt. Der Auftraggeber schloss das Unternehmen aufgrund von Formfehlern aus. Dies rügte das Unternehmen und reichte, da der Auftraggeber dieser nicht abhalf, einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Lüneburg ein.

Der Beschluss der Vergabekammer

Es half alles nichts. Die Vergabekammer gab dem Auftraggeber recht, da die Form nicht gewahrt worden ist. Der Teilnahmeantrag muss genauso wie ein Angebot verschlüsselt abgegeben werden, um eine Datensicherheit zu gewährleisten. Auch auf Teilnahmeanträge darf nicht vor Ende der Teilnahmefrist zugriffen werden können. Über den Weg, den das Unternehmen wählte, wurde der Antrag unverschlüsselt übermittelt und auf diesen konnte jederzeit vor Fristende zugegriffen werden. Auf dem Vergabeportal standen in einem Projektraum zwei Formulare zur Verfügung. Das Kommunikationsformular war eindeutig für Fragestellungen vorgesehen. Das zweite Formular auf der Vergabeplattform diente der Abgabe. Alle anderen teilnehmenden Unternehmen haben dies eindeutig erkannt und sind korrekt vorgegangen. Weder der öffentliche Auftraggeber, noch der Anbieter eines eVergabe-Systems müssen in den Vergabeunterlagen mehr erklären, als in § 13 EU-VOB/A beschrieben ist, so die Kammer.

Unser Praxistipp

Vorallem unter Zeitdruck kann es passieren, dass man sich irrt und Fehler macht. Daher planen Sie genügend Zeit ein, auch wenn es sich um eine elektronische Angebotsabgabe oder um einen Teilnahmeantrag handelt. Man hat zwar etwas mehr Zeit für die Abgabe als auf dem Postweg. Das sollte aber nicht dazu verleiten, bis zur letzten Sekunde zu warten. Sind Sie sich unsicher, wie die Abgabe funktioniert, fragen Sie beim Support der Plattform oder beim Auftraggeber selbst nach. Es gibt keine dummen Fragen…

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