Anpassung des 1. Abschnitts der VOB/A
Es ist nicht länger ein Gerücht: Der DVA beschloss am 13. November die Änderung am 1. Abschnitt der VOB/A. Auch Abschnitt 2 und 3 sind geplant - vorraussichtlich aber erst zur Mitte 2019.
Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) sorgt noch zu Ende des Jahres 2018 für eine kleine Sensation. Es wurde schon länger darüber gesprochen und gemutmaßt. Nun ist es sicher: Es wird eine aktualisierte Fassung der VOB/A geben. Zuerst Abschnitt 1, der wird wohl auch zum 1.1.2019 vom Bund für die Unterschwelle eingeführt. Anschließend folgen Abschnitt 2 und 3 bis Mitte 2019. Eine neue Gesamtausgabe ist ebenfalls für Mitte 2019 geplant.
Die Änderungen im 1. Abschnitt
Neben einer möglichen Erhöhung der Wertgrenzen sind vor allem folgende Änderungen geplant:
- Gleichstellung der öffentlichen Ausschreibung und der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
- Erleichterung in der Nachweisführung der Eignung (Vorlage der Nachweise im Teilnahmewettbewerb nur von den in Frage kommenden Bietern)
- Einführung eines Direktauftrages bei einem Auftragswert von bis zu 3.000 Euro
- Verzicht auf Nachweise, wenn die den Zuschlag erteilende Stelle bereits in deren Besitz ist
- Zulassung mehrerer Hauptangebote
- Neufassung der Nachforderungsregeln
- Einführung einer abschließenden Liste mit den vorzulegenden Unterlagen
- Klarstellung der Zuschlagsentscheidung
Quelle: forum vergabe e.V.