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Service, Nachrichten
12.11.2013, Thüringen

Rechtsschutz im Unterschwellenbereich

Als Besonderheit erlaubt das ThürVgG einen Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte.

Grundsätzlich besteht im Vergaberecht eine Zweiteilung des Rechtsschutzes, zwischen Vergaben oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte. Für Vergaben im Unterschwellenwertbereich sind das Haushaltsrecht, die ersten Abschnitte der VOL/A und VOB/A und die länderspezifischen Vergabe- und Tariftreuegesetze maßgebend.

Die Besonderheit im Thüringer Vergabegesetz

Im Bundesland Thüringen kommt das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) seit dem 1. Mai 2011 zur Anwendung. Als Besonderheit erlaubt das ThürVgG einen Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte. Ab einem Auftragswert von 50.000 Euro im Bereich VOL/A und von mehr als 150.000 Euro im Bausektor besteht die Möglichkeit für Bieter ein Vergabenachprüfungsverfahren bei der Thüringer Vergabekammer anzustrengen. Spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber die Bieter, deren Angebote im Rahmen der jeweiligen Ausschreibung nicht berücksichtigt werden sollen. Diese Informationspflicht beinhaltet die Mitteilung über den Namen des Bieters, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll. Zudem müssen die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung genannt werden. Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der Auftraggeber diese nicht ab, ist die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur erteilt werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht das Vergabeverfahren innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Allerdings besteht kein Anspruch des Bieters auf ein Tätigwerden der Thüringer Vergabekammer.

Zahl der Nachprüfungsverfahren steigt an

Seit Inkrafttreten des ThürVgG im Jahr 2011 sind die Nachprüfungsverfahren im Unterschwellenwertbereich vor der Thüringer Vergabekammer in Weimar stetig angestiegen. Waren es im Jahr 2011 noch 21 Nachprüfungsverfahren, die auf Grundlage des Thüringer Vergabegesetzes entschieden worden, so sind es im vergangenen Jahr bereits 57 Nachprüfungsverfahren in Thüringen gewesen. In diesem Jahr sind bis zum 23. Oktober 52 Nachprüfungsverfahren nach dem ThürVgG verhandelt worden. Hingegen sind die Nachprüfungsverfahren im Oberschwellenwertbereich in Thüringen rückläufig. Im Jahr 2011 waren es noch 30 Verfahren; 2012 nur noch 22 Verfahren.

Weitere Informationen zum Thüringer Vergabegesetz unter:

Herr Markus Heyn, Dipl.-Wirtschaftsjurist
IHK Erfurt, Regionales Service-Center Weimar
Henry-van-de-Velde-Straße 1/3
99423 Weimar
Telefon 03643 8854-14
markus.heyn@erfurt.ihk.de.

Quelle: Newsletter der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V., Ausgabe 10/2013

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