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Rechtssicher nach der Vergaberechtsreform

Die rechtssichere Vergabe von Lieferungen und Leistungen – europaweit und national ist das Thema des Ganztagsseminar.

Mit dem Inkrafttreten der Vergaberechtsreform zum 18. April 2016 finden die Bestimmungen der VOL/A, Abschnitt 2 keine Anwendung mehr. Die Ausschreibungvon Lieferungen und Leistungen erfolgt jetzt nach den 82 Paragrafen der völlig neu gefassten Vergabeverordnung. Das Seminar stellt die Struktur der neuen Vergabeverordnung vor und vermittelt die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse für deren rechtssichere Anwendung.

Auch im sog. Unterschwellenbereich kündigen sich grundlegende Änderungen an. Am 7. Februar 2017 wurde die Unterschwellenvergabeordnung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Bundesanzeiger bekanntgemacht.

In dem Seminar werden insbesondere der Gleichrang vom offenen und nichtoffenem Verfahren, die neuen Möglichkeiten des Verhandlungsverfahrens, die Grundsätze der eVergabe, die Prüfung der Eignung anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) sowie die Prinzipien der Zuschlagserteilung nach dem neuen Recht behandelt. Die Kenntnis des neuen Vergaberechts ist unabdingbar, um künftig Ausschreibungen rechtskonform zu gestalten bzw. sich erfolgreich an Vergabeverfahren zu beteiligen.

Seminarinhalt

A. Einführung

I. Das neue Vergaberecht im Überblick

II.  Überblick über die Vergaberechtsreform 2016

B. Vorgaben für Vergabeverfahren nach der Reform

I. Oberschwellenbereich

1. Anzuwendende Normen

  • §§ 97 ff. GWB, VgV (für Leistungen und freiberufliche Leistungen) mit VOB/A-EG (2. Abschnitt) (für Bauleistungen)
  • KonzessionsVO, SektorenVO, VSVgV mit VOB/A-EG (3. Abschnitt)

2. Inhaltliche Änderungen durch die neue VgV

a) Allgemeine Bestimmungen

b) Vereinfachte Vergabe sozialer Dienstleistungen

c) Umweltauswirkungen bei Straßenfahrzeugen/energierelevante Leistungen

d) Verfahren bei Architekten- und Ingenieurleistungen

II.  Unterschwellenbereich

Anwendungsbereich und Regelungen der Unterschwellenvergabeverordnung
Vergabe von Lieferung und Leistungen nach aktuellem Recht (Haushaltsrecht, LandesvergabeG, VOL/A, Abschnitt 1)

C. Fazit und Ausblick

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