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Service, Nachrichten
29.05.2020, Deutschland

Gütezeichen als Eignungsnachweis

Die öffentliche Hand kann als Eignungsnachweis der Bieter das RAL-Gütezeichen verlangen und so die Vergabe effizient gestalten. Damit ist das Siegel unter Umständen auch für Unternehmen interessant.

Öffentliche Auftraggeber können in Ausschreibungen das RAL-Gütezeichen als schnell erfassbaren Nachweis für eine Bietereignung verlangen. Es handelt sich um ein Instrument der freiwilligen Selbstregulierung der Wirtschaft. Zu den Qualitätsanforderungen des Siegels gehören etwa eine hohe und gleichbleibende Güte für alle Materialien, eine lange Lebensdauer und ein zuverlässiges Funktionieren der Leistungen im alltäglichen Gebrauch.

Für Vergabestellen hat das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung seine Broschüre zur Verwendung des Zeichens in Ausschreibungen jetzt überarbeitet und neu herausgegeben. Hier können auch Unternehmen einen Einblick erhalten und überlegen, ob für sie der Aufwand zum Erhalt des kostenpflichtigen Siegels in Frage kommt.

Das RAL-Gütezeichen existiert bereits in 160 Bereichen der Wirtschaft. Für Bieter kann das Siegel interessant sein: Wenn die Vergabestelle es anerkennt, müssen sie keine weiteren Nachweise über ihre Eignung als ausführendes Unternehmen vorlegen. Auch muss der Eignungsnachweis laut Institut nur bei der Prüfung für die Verleihung des Zeichens erbracht werden – nicht immer wieder bei jeder neuen Ausschreibung.

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