Hessischer Vergabeerlass
Zum 01.01.2016 trat für das Land Hessen ein neuer Vergabeerlass in Kraft.
Der am 01.01.2016 in Kraft getretene hessische Vergabeerlass ersetzt die konsolidierte Fassung von 2011. Der neue Vergabeerlass hat nur noch knapp die Hälfte des Umfangs, da viele nachrichtlich erwähnte Praxishinweise zur Durchführung vergabekonformer Verfahren entfallen sind, und weist keine Dopplungen mit dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz auf.
Der Erlass ist in drei Teile gegliedert. Der erste Teil bezieht sich auf das Haushaltsrecht und damit auf Aufträge, die unterhalb der EU-Schwellenwerte liegen. Der zweite Teil hingegen gilt für Aufträge, deren Auftragswert die EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet. Der dritte Teil gilt für alle Aufträge und ist unabhängig vom Auftragswert.
Ziffer 1
Bei nationalen Vergabeverfahren sind die Vergabeordnungen VOB/A und VOL/A zwingend anzuwenden. Der Auftragswert für die Nutzung des Vergaberechts beträgt für alle Vergabestellen einheitlich 10.000 Euro. Unterhalb dieses Werts gilt weiterhin das Haushaltsrecht. Zudem ist Freihändige Vergabe aus Gründen zulässig, die sich nicht bereits aus der VOL/A ergeben (z.B. vorteilhafte Gelegenheit). Vergabeverfahren können außerdem bevorzugt unter anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und Integrationsunternehmen vorgenommen werden. Ebenfalls Teil des Erlasses sind die VOB-Stellen mit ihren örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten.
Ziffer 2
Im zweiten Teil können sich Vergabestellen darüber informieren, wann und wem gegenüber sie ihre Statistikpflicht zu durchgeführten Vergabeverfahren zu erfüllen haben. Ebenfalls Inhalt dieses Teils sind Hinweise zur Auslegung des Begriffs Dringlichkeit und der Anwendung beschleunigter Beschaffungsverfahren sowie Festlegungen zur Organisation der Vergabekammern.
Ziffer 3
Für alle Vergabeverfahren gilt: Sollten diese vollständig elektronisch abgewickelt werden, entfällt die Veröffentlichungspflicht auf der HAD, wenn ein Link von der HAD auf eine andere eVergabe-Plattform gesetzt wird.
Den vollständigen Vergabeerlass finden Sie hier.
Quelle: Auftragsberatungsstelle Hessen e.V.