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Service, Nachrichten
05.08.2013, Deutschland

eVergabe schreitet weiter voran

In den letzten Wochen wurden einige Entscheidungen getroffen, die die Einführung der eVergabe weiter erleichtern sollen.

Seit September 2003 wickelte die Bayerische Staatsverwaltung die Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A und die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach VOL/A online ab und stellte ab Jahresanfang 2010 die Vergabeunterlagen nur noch digital zum Download zur Verfügung. Die Vorarbeit hat sich gelohnt. Sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber machten durchweg positive Erfahrungen. Im nächsten Schritt wird die Bayerische Staatsverwaltung ab dem 1. Oktober 2013 bei europaweiten Ausschreibungen mit einem geschätzten Auftragswert ab 100.000 Euro netto nur noch elektronisch abgegebene Angebote zulassen.

Die eVergabe kommt

Die Bayerische Staatsverwaltung ist da kein Einzelfall. Zahlreiche Länder und Kommunen stellen zügig auf die elektronische Vergabe um. Grundlage hierfür ist die Neufassung der Vergabeordnung (VgV), die Vergabe- und Vertragsordnung VOB/A, VOL/A, und VOF sowie die Novellierung des Signaturgesetzes im Jahr 2001, die eine elektronische Angebotsabgabe erlauben. Branchenweit drängen das Bundeswirtschaftsministerium und die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft auf eine rasche Umstellung auf die eVergabe. Am 1. Januar 2010 trat die letzte Stufe des „Stufenplan elektronische Vergabe“ des Bundeswirtschaftsministerium und der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an müssen Angebote in Papierform von Bundesbehörden nicht mehr akzeptiert werden. Für Bauaufträge gilt dies aber nur oberhalb der maßgeblichen EU-Schwellenwerte. Auch die EU stellt die nötigen Weichen für eine rasche Einführung der eVergabe. Kürzlich legte die EU-Kommission einen Entwurf für eine Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen vor. Die Kommission vermutet, dass die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Ausschreibungen europaweit 2,3 Mrd. Euro einsparen könnte. Die Richtlinie wird von einer Mitteilung der Kommission begleitet, die deren Vorstellung zur elektronischen Vergabe beschreibt. EU-Kommissar Michel Barnier: „Die Umstellung auf die elektronische Auftragsvergabe und insbesondere auf die elektronische Rechnungsstellung kann erhebliche Einsparungen ermöglichen und den Regierungen und Tausenden von Unternehmen, die im Binnenmarkt tätig sind, das Leben spürbar erleichtern.“

eVergabe vs. herkömmliche Vergabe

Während im traditionellen Vergabeverfahren viel Papier auf beiden Seiten, Vergabestelle und Bieter, verbraucht wird, findet in der eVergabe der Informations- und Datenaustausch auf elektronischem Wege statt. Statt Angebote von Hand zu unterschreiben und alle Unterlagen in einem gesonderten Umschlag an die Auftraggeber auf dem Postweg zu senden, können Bieter im elektronischen Vergabeverfahren die Angebote digital abgeben. Alles was sie dafür benötigen, ist eine qualifizierte elektronische Unterschrift in Verbindung mit einem Kartenlesegerät sowie ein Softwarezertifikat. Doch bevor vollständig auf die eVergabe umgestellt werden kann, besteht nach Handlungsbedarf. So sollte etwa die elektronische Rechnungsstellung bei allen öffentlichen Aufträgen zur Regel gemacht werden. Die Normierung muss vorangetrieben und nationale Strategien für die durchgängig elektronische Vergabe konzipiert werden. Die Vorteile der eVergabe liegen aber schon heute klar auf der Hand:

  • Kosteneinsparung auf beiden Seiten
  • Vereinfachung für alle Marktteilnehmer
  • Förderung der Innovation
  • Abbau von Bürokratie
  • mehr Transparenz in Bezug auf Geschäftsmöglichkeiten

Die rechtlichen Vorschriften müssen auch in der eVergabe bei allen Prozessschritten eingehalten werden. So sind die Angebote auch weiterhin geheim abzugeben und dürfen vor dem Eröffnungstermin nicht bekannt werden. Die rechtsverbindlichen Angebote müssen zudem verschlüsselt und mit der elektronischen Signatur versehen sein. In allen Schritten muss die Datensicherheit auf höchster Stufe oberste Priorität haben.

eVergabe mit Vergabe24 – effektiv und sicher

Alle Partner von Vergabe24 unterstützen Vergabestellen und Bieter bei der Einführung der eVergabe in ihrem Arbeitsalltag. Dies kann gern auch schrittweise erfolgen. Viele unserer kooperierenden Vergabestellen setzen bereits eVergabe-Systeme ein. Von der Erstellung der Vergabeunterlagen über die Veröffentlichung der Bekanntmachung, die Angebotsabgabe und -wertung bis hin zur Auftragserteilung und Veröffentlichung der Ergebnisse – Vergabe24 und seine Partner helfen Ihnen schnell und kompetent.

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