Vergaberecht für Dienstleistungsunternehmen
In dem Vergaberechtsseminar erfahren die Teilnahmer von Experten, wie sie erfolgreich an Dienstleistungsausschreibungen teilnehmen.
Die öffentliche Hand schreibt eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen öffentlich aus. Auch die von der öffentlichen Hand zu vergebenden Dienstleistungen bilden ein breites Spektrum. Wegen der Vielfalt möglicher Leistungen und der regelmäßig mehrjährigen Laufzeit sind die Verfahren zur Beschaffung von Dienstleistungen regelmäßig komplexer als die Vergabe von Lieferleistungen.
Bei der Vergabe von Aufträgen sind öffentliche Auftraggeber nicht frei. Vielmehr müssen sie das Vergaberecht beachten, welches die Spielregeln für die Auftragsvergabe beinhaltet. Die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen stellt aber auch an Unternehmen, die am großen Markt der öffentlichen Aufträge teilhaben möchten, besondere Anforderungen. Die Unternehmen müssen daher mit diesen Besonderheiten vertraut sein, wenn sie nicht schon aus rein formalen Gründen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge chancenlos sein wollen. Durch die Vergaberechtsreform 2016 sowie die neuen Regelungen der UVgO, die 2017 in Kraft traten, ergeben sich hier zudem zahlreiche systematische und inhaltliche Neuerungen.
Das Seminar will Unternehmen, die sich um Dienstleistungsaufträge bewerben, wesentliche Grundlagen des Vergaberechts und insbesondere spezifische Anforderungen bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen erläutern, damit ihre Bewerbung erfolgreich sein kann
Programm
- Geltende Rechtsvorschriften und Neuerungen: Europaweite und nationale Dienstleistungsvergaben, Schwellenwerte für Dienstleistungsvergaben, Besonderheiten bei Dienstleistungskonzessionen
- Fallstricke bei der Angebotserstellung: Der Umgang mit den Ausschreibungsunterlagen, Leistungsbeschreibungen bei Dienstleistungsausschreibungen, Pflicht zur produktneutralen Ausschreibung, Umgang mit Eventual– und Alternativpositionen, Umgang mit vertraglichen Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen, Bietergemeinschaften und Einbindung von Nachunternehmen, Elektronisches Vergabeverfahren
- Angebotsöffnung, Wertung der Angebote, Benachrichtigung, Zuschlagserteilung, Aufhebung des Vergabeverfahrens
- Rechtsschutzmöglichkeiten für Bieter – was tun bei Fehlverhalten des Auftraggebers: Grundlagen des Vergaberechtsschutzes, Rügeobliegenheiten und formale Anforderungen an Rügen, Ablauf eines Nachprüfungsverfahrens, Folgen zeitlicher Verzögerungen für die Vertragsabwicklung
- Fragen und Diskussion
Referenten: Rechtsanwälte des Vergaberechtsteams der Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft, Stuttgart