Rechtskonforme Dienstleistungsaufträge
Die Verfahren zur Beschaffung von Dienstleistungen sind sehr komplex. Auch Bieter sollten sich daher im Vergaberecht auskennen.
Die öffentliche Hand schreibt eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen öffentlich aus. Auch die von der öffentlichen Hand zu vergebenden Dienstleistungen bilden ein breites Spektrum. Wegen der Vielfalt möglicher Leistungen und der regelmäßig mehrjährigen Laufzeit sind die Verfahren zur Beschaffung von Dienstleistungen regelmäßig komplexer als die Vergabe von Lieferleistungen.
Bei der Vergabe von Aufträgen sind öffentliche Auftraggeber nicht frei. Vielmehr müssen sie das Vergaberecht beachten, welches die öffentlich-rechtlichen Spielregeln für die Auftragsvergabe beinhaltet. Die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen stellt aber auch an Unternehmen, die am großen Markt der öffentlichen Aufträge teilhaben möchten, besondere Anforderungen. Die Unternehmen müssen daher mit diesen besonderen Spielregeln vertraut sein, wenn sie nicht schon aus rein formalen Gründen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge chancenlos sein wollen.
Das Seminar will Unternehmen, die sich um öffentliche Bauaufträge bewerben, wesentliche Grundlagen des Vergaberechts und insbesondere spezifische Anforderungen bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen erläutern, damit ihre Bewerbung erfolgreich sein kann. Durch die Vergaberechtsreform 2016 sowie die neuen Regelungen der UVgO, die 2017 in Kraft traten, ergeben sich hier zudem zahlreiche systematische und inhaltliche Neuerungen.
Programm:
- Geltende Rechtsvorschriften und Neuerungen: Europaweite und nationale Dienstleistungsvergaben, Schwellenwerte für Dienstleistungsvergaben, Besonderheiten bei Dienstleistungskonzessionen
- Fallstricke bei der Angebotserstellung: Umgang mit den Ausschreibungsunterlagen, Leistungsbeschreibungen bei Dienstleistungsausschreibungen, Pflicht zur produktneutralen Ausschreibung, Umgang mit Eventual– und Alternativpositionen, Umgang mit vertraglichen Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen, Bietergemeinschaften und Einbindung von Nachunternehmen, elektronisches Vergabeverfahren
- Angebotsöffnung, Wertung der Angebote, Benachrichtigung, Zuschlagserteilung: Angebotsöffnung durch den Auftraggeber im Submissionstermin, Angebotswertung – welche Bieter sind auszuschließen?, Wann darf verhandelt werden?, Benachrichtigung der nicht berücksichtigten Bieter, Zuschlagserteilung und Vertragsschluss, Aufhebung des Vergabeverfahrens
- Rechtsschutzmöglichkeiten für Bieter – was tun bei Fehlverhalten des Auftraggebers: Grundlagen des Vergaberechtsschutzes, Rügeobliegenheiten und formale Anforderungen an Rügen, Ablauf eines Nachprüfungsverfahrens, Folgen zeitlicher Verzögerungen für die Vertragsabwicklung
- Fragen und Diskussion